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Asbest ist ein krebserregender Stoff, der bis in die 1990er Jahre in vielen Bauprodukten verwendet wurde. Grund dafür waren seine hervorragenden bautechnischen Eigenschaften: Es ist reißfest, hitzebeständig und kostengünstig. Heute stellt Asbest jedoch ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar. Wer bei Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten Asbest vermutet, sollte eine fachgerechte Asbestsanierung beauftragen. Eine Asbestsanierung umfasst mehrere Schritte: Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme, um festzustellen, ob und in welchem Umfang Asbest vorhanden ist. Anschließend wird die Baustelle vorbereitet und abgesichert, bevor die eigentliche Asbestbeseitigung beginnt. Dabei müssen die asbesthaltigen Materialien kontrolliert entfernt, luftdicht verpackt und fachgerecht entsorgt werden. In manchen Fällen ist auch eine Nachbehandlung der betroffenen Bereiche notwendig, um verbleibende Fasern zu binden. Eine Ausschreibung für eine Asbestsanierung erfolgt in der Regel unter den Begriffen ‚Schadstoffsanierung‘ oder ‚Asbestsanierung‘.
Asbestfasern sind gesundheitsgefährdend und können schwere Atemwegserkrankungen wie Asbestose oder Lungenkrebs verursachen. Daher unterliegen Asbestbeseitigungsarbeiten strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese Art der Gefahrstoffsanierung darf nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden. Wer an einer Ausschreibung zur Asbestsanierung teilnimmt, muss nachweisen, dass alle Vorschriften der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 eingehalten werden. Die Vorschriften legen fest, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen, um eine Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern. Dazu gehören unter anderem spezielle Atemschutzmasken, Schutzanzüge und abgeschottete Arbeitsbereiche mit Unterdruckhaltung. Auch die Entsorgung des Asbests muss unter strengen Sicherheitsauflagen erfolgen.
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